AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR EUROPAWAHL 2024
WAHLTAG: 09. JUNI 2024
INFORMATIONEN FÜR AUSLANDSÖSTERREICHERINNEN UND AUSLANDSÖSTERREICHER
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.
https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx
INFORMATIONEN FÜR NICHT-ÖSTERREICHISCHEN UNIONSBÜRGERINNEN UND UNIONSBÜRGER
Wenn Sie - als nicht-österreichische/r Unionsbürger/in mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der EU-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx