Die Bezirkshauptmannschaft Schärding informiert:
Läuft Ihr Reisepass im Jahr 2024 ab?
Wenn Ihr Reisepass abläuft und Sie eine Auslandsreise planen, beantragen Sie schon jetzt Ihren neuen Reisepass!
Informieren Sie sich über die Einreisebestimmungen Ihres
Urlaubslandes, die Ausstellungsdauer kann bis zu 3 Wochen
betragen. Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums www.bmeia.gv.at.
Übrigens benötigt man für jeden Grenzübertritt - auch nach Deutschland (z.B. Passau) - ein Reise-dokument. Der Führerschein ist kein Reisedokument.
Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie online einen Termin: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/223116.htm oder über die App „Mein OÖ“.
Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria
Seit 5. Dezember 2023 müssen Nutzerinnen und Nutzer mit Handy-Signatur auf die ID Austria um-steigen.
Im Zuge der Beantragung eines neues Reisedokumentes erfolgt die Freischaltung für die ID Austria automatisch.
Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können ID Austria bei den Landespolizeidirekti-onen (Wels, Steyr oder Linz) beantragen.
Unter über 200 digitalen Anwendungen steht Ihnen auch ein Reisepass-Erinnerungsservice zur Verfügung. Wenn Sie im Besitz einer ID Austria sind und sich zum Erinnerungsservice angemeldet haben, werden Sie über das Gültigkeitsende Ihres Reisepasses rechtzeitig informiert.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Team der Bürgerservice-stelle der Bezirkshauptmannschaft Schärding gerne zur Verfügung.
Tel.: 07712/3105-460 bis 464
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 bis 17:00 Uhr